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Artikel: Kaimana Testsiegel: Urteil des Landgerichts Hamburg

Kaimana Testsiegel: Urteil des Landgerichts Hamburg
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Kaimana Testsiegel: Urteil des Landgerichts Hamburg

✦ Gerichtliche Entscheidung

Kaimana und die Testsiegel: Was das Landgericht Hamburg tatsächlich entschieden hat

Testsieger, Qualitätssiegel und Auszeichnungen sollen Verbrauchern Orientierung geben. Doch was wurde tatsächlich geprüft – und lässt sich ein beworbenes Testergebnis dem konkreten Produkt eindeutig zuordnen?

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 13. November 2025 im Verfahren Az. 327 O 380/24 mehrere konkrete Werbeaussagen und Formen der Testsiegelwerbung der hoodoo commerce GmbH, Anbieterin der Marke Kaimana, untersagt.

Betroffen waren unter anderem die Aussage „Atme bis zu 3x leichter“ sowie die Werbung mit den Auszeichnungen IGR, Next Design Award, Prüfengel und dermatest.

Gericht

Landgericht Hamburg

Aktenzeichen

327 O 380/24

Urteil

13.11.2025

Ergebnis

Klage ganz überwiegend begründet

Das vollständige Originalurteil

Wir stellen das vollständige Urteil des Landgerichts Hamburg öffentlich zur Verfügung. Interessierte können die Entscheidung selbst nachlesen und die nachfolgenden Ausführungen mit der Originalquelle abgleichen.

→ Originalurteil als PDF öffnen

Worum ging es in dem Verfahren?

Die Khroom GmbH und die hoodoo commerce GmbH, Anbieterin der Marke Kaimana, standen sich in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg gegenüber.

Gegenstand des Verfahrens waren mehrere konkrete Darstellungen und Werbeaussagen im Zusammenhang mit Schnorchelmasken. Ein wesentlicher Teil des Rechtsstreits betraf die Frage, wie bestimmte Tests, Auszeichnungen und Qualitätssiegel gegenüber Verbrauchern dargestellt wurden.

Das Landgericht Hamburg kam zu dem Ergebnis, dass die Klage ganz überwiegend begründet sei.

Was hat das Gericht konkret entschieden?

Das Gericht untersagte mehrere konkrete Formen der Werbung. Dazu gehörten unter anderem die Aussage „Atme bis zu 3x leichter“ sowie bestimmte Darstellungen der Siegel und Testergebnisse IGR, Next Design Award, Prüfengel und dermatest.

Zusätzlich wurde die hoodoo commerce GmbH zur Erstattung von 1.013,11 € zuzüglich Zinsen verurteilt. Die Kosten des Rechtsstreits wurden zu 86 % der Beklagten und zu 14 % der Klägerin auferlegt.

Werbeaussage

„Atme bis zu 3x leichter“

„Atme bis zu 3x leichter“

Das Gericht stellte fest, dass ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verbraucher die Aussage als Vorteil gegenüber Produkten von Mitbewerbern verstehen könne.

Ein solcher Vorteil gegenüber Konkurrenzprodukten bestand nach den Feststellungen des Gerichts unstreitig nicht.

Auch die Ergänzung „mit unserem verbesserten Modell 2024“ beseitigte die Missverständlichkeit nach Auffassung des Gerichts nicht.

Besonders relevant: die Testsiegel

Das Gericht beanstandete die Werbung mit den Zertifikaten bzw. Siegeln IGR, Next Design Award, Prüfengel und dermatest als irreführend.

IGR

Nach Auffassung des Gerichts fehlte eine konkrete Fundstelle, unter der der jeweilige Produkttest abgerufen werden konnte.

Next Design Award

Auch hier fehlte nach den gerichtlichen Feststellungen eine konkrete, dem beworbenen Produkt eindeutig zuordenbare Testfundstelle.

Prüfengel

Das Gericht stellte fest, dass der beworbene Test die Erwachsenenmaske betraf, während das Ergebnis auch für die Kindermaske verwendet wurde.

dermatest

Auch dieses Siegel genügte nach Auffassung des Gerichts nicht den Anforderungen an eine nachvollziehbare Testsiegelwerbung.

Entscheidender Punkt

Ein Testsiegel muss nachvollziehbar sein

Das Gericht stellt ausdrücklich klar: Nicht allein das Fehlen eines Hyperlinks macht eine Testsiegelwerbung unzulässig.

Ausreichend kann vielmehr die Angabe einer konkreten Internetseite sein. Entscheidend ist, dass die Fundstelle deutlich erkennbar, leicht zugänglich und eindeutig einem bestimmten Test zugeordnet werden kann.

Der Verbraucher soll dadurch die Möglichkeit erhalten, den beworbenen Test selbst zur Kenntnis zu nehmen.

Besonders deutlich: Erwachsenenmaske und Kindermaske

Beim Prüfengel-Test stellte das Gericht einen konkreten Produktbezug fest: Der Test bezog sich unstreitig auf die Erwachsenen-Schnorchelmaske.

Das Testergebnis wurde jedoch auch für die Bewerbung der Kinderschnorchelmaske verwendet. Das Gericht wertete diese Abweichung zwischen dem tatsächlich getesteten und dem beworbenen Produkt als irreführend.

Für Verbraucher bedeutet das

Ein Testergebnis sollte immer eindeutig dem Produkt zugeordnet werden können, das tatsächlich geprüft wurde.

Faire Einordnung

Was das Gericht ausdrücklich nicht beanstandet hat

Das Gericht hat nicht sämtliche Werbung von Kaimana als irreführend bewertet.

Insbesondere wurde die grafische Darstellung „Kaimana Qualität“ nicht als irreführende Testsiegelwerbung eingestuft. Nach Auffassung des Gerichts konnte der angesprochene Verbraucher erkennen, dass es sich dabei um eine eigene werbliche Anpreisung des Herstellers und nicht um ein unabhängiges Testsiegel handelt.

Was sollten Verbraucher daraus lernen?

Ein Testsiegel allein sagt noch nicht, wie umfangreich ein Produkt geprüft wurde. Entscheidend ist die Möglichkeit, den zugrunde liegenden Test nachvollziehen zu können.

01 · Welches Produkt?

Wurde genau das Modell getestet, das beworben wird?

02 · Was wurde geprüft?

Welche konkrete Eigenschaft wurde untersucht?

03 · Wer hat geprüft?

Handelt es sich um einen Hersteller-, Labor- oder Vergleichstest?

04 · Wo ist der Nachweis?

Kann der konkrete Test selbst eingesehen werden?

Ein Siegel ist kein Beweis für alles

Ein Test kann eine bestimmte Eigenschaft eines Produkts untersuchen. Daraus folgt nicht automatisch, dass sämtliche anderen Eigenschaften ebenfalls geprüft wurden.

Gerade bei Schnorchelmasken ist deshalb entscheidend, ob ein Nachweis tatsächlich die Eigenschaft untersucht, über die eine Werbeaussage getroffen wird.

Unser Ansatz

Deshalb veröffentlichen wir unsere Prüfberichte

Wir möchten Verbrauchern die Möglichkeit geben, technische Angaben zu unseren Produkten selbst nachzuvollziehen.

Deshalb stellen wir vorhandene Prüfberichte und technische Nachweise möglichst direkt dem jeweiligen Produkt zugeordnet zur Verfügung.

→ Zu den Khroom Prüf- und Sicherheitsnachweisen

Verfahrensstand

Gegen Teile des Urteils wurde Berufung eingelegt

Die hoodoo commerce GmbH hat gegen Teile des Urteils Berufung eingelegt. Das bedeutet: Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist hinsichtlich der angegriffenen Punkte nicht als endgültiger Abschluss des gesamten Rechtsstreits darzustellen.

Wir stellen diesen Umstand bewusst transparent dar und unterscheiden zwischen dem, was das Landgericht Hamburg entschieden hat, und den Punkten, die von der Gegenseite im Berufungsverfahren angegriffen werden.

→ Berufungsbegründung ansehen

Unser Fazit

Nicht das Siegel zählt – sondern der Nachweis dahinter.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg zeigt anhand konkreter Beispiele, warum Verbraucher bei Testsiegeln genauer hinsehen sollten.

Mehrere konkrete Formen der Werbung mit Kaimana-Auszeichnungen wurden vom Gericht als irreführend eingestuft. Gleichzeitig hat das Gericht andere Werbung ausdrücklich nicht beanstandet.

Deshalb sollte die entscheidende Frage nicht lauten: „Wie viele Siegel hat dieses Produkt?“ Sondern: „Kann ich nachvollziehen, was tatsächlich geprüft wurde?“

Unsere Checkliste für Verbraucher

Welches konkrete Modell wurde getestet?

Welche konkrete Eigenschaft wurde untersucht?

Wer hat die Prüfung durchgeführt?

Nach welchen Kriterien oder Standards wurde geprüft?

Kann ich den konkreten Test oder Prüfbericht selbst einsehen?

Quellen & Originaldokumente

Landgericht Hamburg – Urteil vom 13.11.2025, Az. 327 O 380/24
Originalurteil als PDF

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg – Berufungsverfahren
Berufungsbegründung ansehen

Khroom – Sicherheits- und Prüfberichte
Technische Nachweise und Prüfberichte

Über den Autor:
Christian Hanauer ist Gründer der Marke Khroom und beschäftigt sich seit 2017 intensiv mit der Entwicklung, Prüfung und sicherheitsrelevanten Bewertung von Schnorchelausrüstung.

Er war unter anderem in TV-Formaten wie „Die Höhle der Löwen“ sowie bei sonnenklar.TV zu Gast, wo die Nutzung von Vollgesichts-Schnorchelmasken und mögliche Sicherheitsaspekte öffentlich thematisiert wurden.

Darüber hinaus betreibt er den größten deutschsprachigen YouTube-Kanal, der sich seit 2017 kontinuierlich mit der Funktionsweise, Sicherheit und Problematik von Schnorchelmasken auseinandersetzt. Dort werden insbesondere Themen wie Luftführung, CO₂-Rückatmung und konstruktive Sicherheitslösungen erklärt und eingeordnet.

Durch diese öffentliche Aufklärungsarbeit trug er maßgeblich dazu bei, dass die Thematik der CO₂-Anstauung bei Vollgesichts-Schnorchelmasken im deutschsprachigen Raum verstärkt diskutiert und kritisch hinterfragt wird.

👉 YouTube-Kanal: youtube.com/@ChristianHanauer

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