Artikel: Kaimana Testsiegel: Urteil des Landgerichts Hamburg

Kaimana Testsiegel: Urteil des Landgerichts Hamburg
✦ Gerichtliche Entscheidung
Kaimana und die Testsiegel: Was das Landgericht Hamburg tatsächlich entschieden hat
Testsieger, Qualitätssiegel und Auszeichnungen sollen Verbrauchern Orientierung geben. Doch was wurde tatsächlich geprüft – und lässt sich ein beworbenes Testergebnis dem konkreten Produkt eindeutig zuordnen?
Das Wichtigste auf einen Blick
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 13. November 2025 im Verfahren Az. 327 O 380/24 mehrere konkrete Werbeaussagen und Formen der Testsiegelwerbung der hoodoo commerce GmbH, Anbieterin der Marke Kaimana, untersagt.
Betroffen waren unter anderem die Aussage „Atme bis zu 3x leichter“ sowie die Werbung mit den Auszeichnungen IGR, Next Design Award, Prüfengel und dermatest.
Gericht
Landgericht HamburgAktenzeichen
327 O 380/24Urteil
13.11.2025Ergebnis
Klage ganz überwiegend begründetDas vollständige Originalurteil
Wir stellen das vollständige Urteil des Landgerichts Hamburg öffentlich zur Verfügung. Interessierte können die Entscheidung selbst nachlesen und die nachfolgenden Ausführungen mit der Originalquelle abgleichen.
→ Originalurteil als PDF öffnenWorum ging es in dem Verfahren?
Die Khroom GmbH und die hoodoo commerce GmbH, Anbieterin der Marke Kaimana, standen sich in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg gegenüber.
Gegenstand des Verfahrens waren mehrere konkrete Darstellungen und Werbeaussagen im Zusammenhang mit Schnorchelmasken. Ein wesentlicher Teil des Rechtsstreits betraf die Frage, wie bestimmte Tests, Auszeichnungen und Qualitätssiegel gegenüber Verbrauchern dargestellt wurden.
Das Landgericht Hamburg kam zu dem Ergebnis, dass die Klage ganz überwiegend begründet sei.
Was hat das Gericht konkret entschieden?
Das Gericht untersagte mehrere konkrete Formen der Werbung. Dazu gehörten unter anderem die Aussage „Atme bis zu 3x leichter“ sowie bestimmte Darstellungen der Siegel und Testergebnisse IGR, Next Design Award, Prüfengel und dermatest.
Zusätzlich wurde die hoodoo commerce GmbH zur Erstattung von 1.013,11 € zuzüglich Zinsen verurteilt. Die Kosten des Rechtsstreits wurden zu 86 % der Beklagten und zu 14 % der Klägerin auferlegt.
Werbeaussage
„Atme bis zu 3x leichter“
„Atme bis zu 3x leichter“
Das Gericht stellte fest, dass ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verbraucher die Aussage als Vorteil gegenüber Produkten von Mitbewerbern verstehen könne.
Ein solcher Vorteil gegenüber Konkurrenzprodukten bestand nach den Feststellungen des Gerichts unstreitig nicht.
Auch die Ergänzung „mit unserem verbesserten Modell 2024“ beseitigte die Missverständlichkeit nach Auffassung des Gerichts nicht.
Besonders relevant: die Testsiegel
Das Gericht beanstandete die Werbung mit den Zertifikaten bzw. Siegeln IGR, Next Design Award, Prüfengel und dermatest als irreführend.
IGR
Nach Auffassung des Gerichts fehlte eine konkrete Fundstelle, unter der der jeweilige Produkttest abgerufen werden konnte.
Next Design Award
Auch hier fehlte nach den gerichtlichen Feststellungen eine konkrete, dem beworbenen Produkt eindeutig zuordenbare Testfundstelle.
Prüfengel
Das Gericht stellte fest, dass der beworbene Test die Erwachsenenmaske betraf, während das Ergebnis auch für die Kindermaske verwendet wurde.
dermatest
Auch dieses Siegel genügte nach Auffassung des Gerichts nicht den Anforderungen an eine nachvollziehbare Testsiegelwerbung.
Entscheidender Punkt
Ein Testsiegel muss nachvollziehbar sein
Das Gericht stellt ausdrücklich klar: Nicht allein das Fehlen eines Hyperlinks macht eine Testsiegelwerbung unzulässig.
Ausreichend kann vielmehr die Angabe einer konkreten Internetseite sein. Entscheidend ist, dass die Fundstelle deutlich erkennbar, leicht zugänglich und eindeutig einem bestimmten Test zugeordnet werden kann.
Der Verbraucher soll dadurch die Möglichkeit erhalten, den beworbenen Test selbst zur Kenntnis zu nehmen.
Besonders deutlich: Erwachsenenmaske und Kindermaske
Beim Prüfengel-Test stellte das Gericht einen konkreten Produktbezug fest: Der Test bezog sich unstreitig auf die Erwachsenen-Schnorchelmaske.
Das Testergebnis wurde jedoch auch für die Bewerbung der Kinderschnorchelmaske verwendet. Das Gericht wertete diese Abweichung zwischen dem tatsächlich getesteten und dem beworbenen Produkt als irreführend.
Für Verbraucher bedeutet das
Ein Testergebnis sollte immer eindeutig dem Produkt zugeordnet werden können, das tatsächlich geprüft wurde.
Faire Einordnung
Was das Gericht ausdrücklich nicht beanstandet hat
Das Gericht hat nicht sämtliche Werbung von Kaimana als irreführend bewertet.
Insbesondere wurde die grafische Darstellung „Kaimana Qualität“ nicht als irreführende Testsiegelwerbung eingestuft. Nach Auffassung des Gerichts konnte der angesprochene Verbraucher erkennen, dass es sich dabei um eine eigene werbliche Anpreisung des Herstellers und nicht um ein unabhängiges Testsiegel handelt.
Was sollten Verbraucher daraus lernen?
Ein Testsiegel allein sagt noch nicht, wie umfangreich ein Produkt geprüft wurde. Entscheidend ist die Möglichkeit, den zugrunde liegenden Test nachvollziehen zu können.
Wurde genau das Modell getestet, das beworben wird?
Welche konkrete Eigenschaft wurde untersucht?
Handelt es sich um einen Hersteller-, Labor- oder Vergleichstest?
Kann der konkrete Test selbst eingesehen werden?
Ein Siegel ist kein Beweis für alles
Ein Test kann eine bestimmte Eigenschaft eines Produkts untersuchen. Daraus folgt nicht automatisch, dass sämtliche anderen Eigenschaften ebenfalls geprüft wurden.
Gerade bei Schnorchelmasken ist deshalb entscheidend, ob ein Nachweis tatsächlich die Eigenschaft untersucht, über die eine Werbeaussage getroffen wird.
Unser Ansatz
Deshalb veröffentlichen wir unsere Prüfberichte
Wir möchten Verbrauchern die Möglichkeit geben, technische Angaben zu unseren Produkten selbst nachzuvollziehen.
Deshalb stellen wir vorhandene Prüfberichte und technische Nachweise möglichst direkt dem jeweiligen Produkt zugeordnet zur Verfügung.
→ Zu den Khroom Prüf- und SicherheitsnachweisenVerfahrensstand
Gegen Teile des Urteils wurde Berufung eingelegt
Die hoodoo commerce GmbH hat gegen Teile des Urteils Berufung eingelegt. Das bedeutet: Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist hinsichtlich der angegriffenen Punkte nicht als endgültiger Abschluss des gesamten Rechtsstreits darzustellen.
Wir stellen diesen Umstand bewusst transparent dar und unterscheiden zwischen dem, was das Landgericht Hamburg entschieden hat, und den Punkten, die von der Gegenseite im Berufungsverfahren angegriffen werden.
→ Berufungsbegründung ansehenUnser Fazit
Nicht das Siegel zählt – sondern der Nachweis dahinter.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg zeigt anhand konkreter Beispiele, warum Verbraucher bei Testsiegeln genauer hinsehen sollten.
Mehrere konkrete Formen der Werbung mit Kaimana-Auszeichnungen wurden vom Gericht als irreführend eingestuft. Gleichzeitig hat das Gericht andere Werbung ausdrücklich nicht beanstandet.
Deshalb sollte die entscheidende Frage nicht lauten: „Wie viele Siegel hat dieses Produkt?“ Sondern: „Kann ich nachvollziehen, was tatsächlich geprüft wurde?“
Unsere Checkliste für Verbraucher
✓ Welches konkrete Modell wurde getestet?
✓ Welche konkrete Eigenschaft wurde untersucht?
✓ Wer hat die Prüfung durchgeführt?
✓ Nach welchen Kriterien oder Standards wurde geprüft?
✓ Kann ich den konkreten Test oder Prüfbericht selbst einsehen?
Quellen & Originaldokumente
Landgericht Hamburg – Urteil vom 13.11.2025, Az. 327 O 380/24
Originalurteil als PDF
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg – Berufungsverfahren
Berufungsbegründung ansehen
Khroom – Sicherheits- und Prüfberichte
Technische Nachweise und Prüfberichte















